Willkommen in der Internet-Filiale der Sparkasse Duderstadt.
Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen der Sparkasse gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote der Sparkasse.
Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache:
Die Sparkasse bietet viele verschiedene Dienst-Leistungen an.
In Leichter Sprache finden Sie Texte zu den Dienst-Leistungen der Sparkasse.
Diese Texte helfen Ihnen, die Dienst-Leistungen zu nutzen.
Die Informationen sind nach den Regeln des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz erstellt.
Die Sparkasse erklärt Ihnen die Einlagen-Produkte.
Das ist Geld, das Sie der Sparkasse geben.
Die Sparkasse bewahrt dieses Geld für Sie auf.
Zum Beispiel auf dem Giro-Konto oder Sparbuch.
Die Sparkasse erklärt Ihnen den Zahlungs-Verkehr.
So bekommen Sie Geld und bezahlen.
Sie können Geld überweisen.
Oder Sie bezahlen mit der Sparkassen-Card.
Die Sparkasse erklärt Ihnen die Kredit-Geschäfte.
Ein Kredit ist Geld, das Sie sich leihen.
Sie leihen das Geld von der Sparkasse.
Sie zahlen das Geld in Raten zurück.
Die Sparkasse erklärt Ihnen den Depot-Vertrag.
Sie wollen Wert-Papiere kaufen.
Dann brauchen Sie ein Depot.
Wert-Papiere sind zum Beispiel Aktien oder Fonds.
Die Sparkasse erklärt Ihnen die Vermögens-Verwaltung.
Vermögen ist das Geld und die wertvollen Dinge, die jemand besitzt.
Verwaltung heißt, Fach-Leute kümmern sich darum.
Die Sparkasse erklärt Ihnen das Vermittlungs-Geschäft.
Es gibt viele Finanz-Produkte von verschiedenen Anbietern.
Die Sparkasse hilft Ihnen, das passende Finanz-Produkt zu finden.
Ihre Sparkasse gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt sie den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:
Ihre Sparkasse gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.
Dekorative Bilder
Dekorative Bilder, die keinen Beitrag zum Verständnis des Inhalts leisten, erhalten einen leeren Alternativtext. Emotionen oder Handlungen in Bildern werden nur beschrieben, wenn sie für das Textverständnis relevant sind. So wird sichergestellt, dass Screenreader-Nutzende nicht durch unnötige Informationen abgelenkt werden.
Die Webseite und Apps Ihrer Sparkasse sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden können, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.
Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.
Ihre Sparkasse achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.
Die Sparkasse Duderstadt ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 / Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite /content/myif/sk-duderstadt/work/filiale/de/home.html, die App Sparkasse und die S-pushTAN-App in der aktuellen Version.
Die Internetseite /content/myif/sk-duderstadt/work/filiale/de/home.html, die App Sparkasse und die S-pushTAN-App sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549
Internetseite
Aufgrund der Überprüfung ist Sparkasse Duderstadt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.
Barriere 1
In Einzelfällen fehlt bei verlinkten Grafiken der Alternativtext oder ist nicht verständlich formuliert (Richtlinie 9.1.1.1a).
Barriere 2
Bei bestimmten Screenreadern wird auf Bestätigungsseiten die Hauptüberschrift beim Laden nicht fokussiert und vorgelesen; stattdessen erhält ein nachfolgendes Element den Fokus (Richtlinie 9.1.3.1 a).
Barriere 3
Einige Grafiken und grafische Bedienelemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf (Richtlinie 9.1.4.11).
Barriere 4
Einzelne Bedienelemente auf der Internetseite sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar – etwa die Standortauswahl im Filialfinder, Hilfetexte und Datumsfeld im Kontaktformular oder die Sprachauswahl am Seitenende (Richtlinie 9.2.1.1).
Barriere 5
Mobile Suche: Tastaturnutzende können unter Einsatz bestimmter Hilfsmittel die Suche in der mobilen Ansicht nicht benutzen (Richtlinie 9.2.1.1).
Barriere 6
Sprungmarken innerhalb der Seite sind nicht mit der Tastatur erreichbar (Richtlinie 2.1.1).
Barriere 7
Bei bestimmten Wertpapier-Ordern kann eine zeitlich begrenzte Interaktion von 8 Sekunden zur Annahme eines Kursangebots nicht angepasst oder verlängert werden (Richtlinie 9.2.2.1).
Alternative: in den allermeisten Fällen stehen Ihnen weitere Handelsoptionen ohne Zeitbegrenzung zur Verfügung, bspw. der börsliche Handel oder der Fondsabruf / Fondsrückgabe.
Barriere 8
Der animierte Inhaltsbereich oben auf der Startseite kann nicht pausiert oder gestoppt werden (Richtlinie 9.2.2.2).
Barriere 9
Das Element Chatbot überdeckt möglicherweise fokussierte Elemente (Richtlinie 9.2.4.11).
Barriere 10
Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich. Beispiel: “Mehr erfahren” (Erfolgskriterium 9.2.4.4).
Barriere 11
Vereinzelt werden interaktive Formularelemente ohne sichtbaren Tastaturfokus angezeigt (Richtlinie 9.2.4.7).
Barriere 12
Textbereiche in englischer Sprache sind nicht mit dem entsprechenden Sprachattribut ausgezeichnet und werden daher von Screenreadern falsch ausgesprochen (Richtlinie 9.3.2.1).
Barriere 13
Im animierten Inhaltsbereich oben auf der Startseite ist die Tastaturnavigation schwer nachvollziehbar – auch nicht sichtbare Inhalte werden fokussiert (Richtlinie 9.4.1.2).
Barriere 14
Manche nicht-interaktive Textelemente erhalten den Fokus und verhalten sich wie Links, obwohl sie keine Aktion ausführen (Richtlinie 9.4.1.2).
Barriere 15
Die Schriftgröße auf der Internetseite passt sich nicht an die Benutzereinstellungen im Browser an (Richtlinie 11.7).
App Sparkasse und S-pushTAN-APP
Einige Servicefunktionen wie die Profileinstellungen der App Sparkasse und S-pushTAN-App sind teilweise noch nicht barrierefrei.
PDF-Dokumente
PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert.
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Sparkasse Duderstadt nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachesen
Internetseite Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachesen
Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
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