Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich

Beraterchat

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Chatten Sie mit uns. Das Team unserer Direktfiliale hilft Ihnen gerne weiter. Klicken Sie dazu auf den Button und geben Ihren Namen ein.

SSL verschlüsselte Übertragung
Unsere BLZ & BIC
BLZ26051260
BICNOLADE21DUD
Überblick

Finanzielle Vorsorge fürs Kind

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und Ansprüche. Wie schön, dass Sie den Nachwuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Geborgen­heit und Vertrauen, sondern auch mit Sicher­heit begleiten können: mit der VGH Nachwuchs­förderung.

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Gute Rendite­chancen

Mit der VGH Nachwuchs­förderung sparen Sie monatlich einen festen Betrag und profitieren von guten Rendite­chancen. Denn hinter dieser besonderen Form der Zukunftsvorsorge steht die VGH PrivatRente Chance. Diese basiert auf dem VGH Alters­vorsorge Fonds, der exklusiv nur unseren Kunden zur Verfügung steht. Der Fonds setzt sich aus konservativen Anlagen und rendite­starken Investments zusammen.

Aktuelle Informationen zum VGH Alters­vorsorge Fonds finden Sie hier.

Eltern können das Kinder­geld nutzen

Nutzen Sie, wenn möglich, das Kinder­geld vom Staat, um monatlich in die VGH Nachwuchs­förderung einzu­zahlen. So brauchen Sie keine zusätzlichen finanziellen Mittel und können das Kinder­geld sinnvoll und gewinn­bringend anlegen.

Kleine Schritte, großes Wachstum

Schon mit 50 Euro Beitrag im Monat ist ein Vermögen von knapp 400.000 Euro drin (Anspar­zeit 67 Jahre, Wert­entwicklung 6 Prozent p. a.).* Zuzahlungen und die Auf­stockung des Beitrags zur Erhöhung des Gut­habens sind möglich.

Für besondere Anlässe wie Führer­schein, das erste Auto, die erste, eigene Wohnung, die Hochzeit oder die Familien­gründung kann Kapital aus dem Vertrag ent­nommen werden. Auch Zu­zahlungen sind jederzeit möglich (zum Beispiel Geld­geschenke bei Kommunion, Konfirmation, Schul­abschluss) – bis zu 40.000 Euro pro Jahr, einschließlich der gezahlten Beiträge.

Mit Voll­jährigkeit kann der Vertrag auf Wunsch vom Kind über­nommen und weiter bespart werden. Während der gesamten Einzahlungs­phase sind Zu­zahlungen, Beitrags­anpassungen und Teil­entnahmen weiter­hin möglich. Zu Renten­beginn wird das Vertrags­guthaben in eine garantierte lebens­lange Rente um­gewandelt.

*Diese Angaben sind unverbindlich und können nicht garantiert werden.

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Wesentliche Produkt­informationen können Sie den Basis­informations­blättern für die VGH PrivatRente Chance entnehmen. Diese sind auf der Internet­seite der VGH hier veröffentlicht.

Service

Schnelle Antworten finden

FAQ - die häufigsten Fragen und Antworten zur VGH Nachwuchs­förderung

Für wen ist die VGH Nachwuchs­förderung interessant?

Für Eltern, Groß­eltern und Paten, die Ihrem Kind, Enkel oder Paten­kind früh­zeitig eine Alters­vorsorge und damit finanzielle Absicherung schenken wollen.

Warum soll ich für mein Kind schon jetzt eine Altersvorsorge abschließen?

Eine private Alters­vorsorge ist uner­lässlich, da die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Grund­absicherung bietet. Je früher Sie in die private Absicherung ein­steigen, desto höher kann die Rente werden.

Profitiert mein Kind bereits vor Rentenbeginn von der Nachwuchsförderung?

Ja. Teil­entnahmen von angespartem Kapital sind jederzeit möglich, so dass der Nachwuchs zum Beispiel bei besonderen Anlässen wie Führer­schein, Ausbildungs­start oder dem Einzug in die erste eigene Wohnung vom Guthaben profitieren kann.

Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen und selbst weiter sparen?

Ja, das ist ab Voll­jährigkeit möglich.

Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?

Die Zahlung der monatlichen Beiträge kann, zum Beispiel bei Arbeits­losigkeit oder Kurz­arbeit, aus­gesetzt und innerhalb von drei Jahren wieder­auf­genommen werden.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiff­graben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.

i